Schlussurteil vom Amtsgericht Mönchengladbach - 36 C 1299/15

Tenor

Die Klage wird, soweit  nicht bereits durch das Teilanerkenntnisurteil vom 00. August 2015 hierüber entschieden worden ist, abgewiesen. Die Gerichtskosten tragen die Klägerin zu zwei Dritteln und die Beklagte zu einem Drittel. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt die Beklagte. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten trägt die Beklage selbst. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Berufung der Klägerin wird zugelassen.


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Entscheidungsgründe

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