Urteil vom Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt - 10 C 447/04

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden,

wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe

Sicherheit leistet.


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