Beschluss vom Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt - 32 M 1310/17

Tenor

wird der Antrag des Schuldners vom 23.03.2018 kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die einstweilige Einstellung vom 23.03.2018 entfällt.

Die Wirksamkeit des Beschlusses tritt mit dessen Rechtskraft ein.


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