Die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin werden wie folgt festgesetzt:
Vergütung
6.537,84 EUR
Auslagen
2.288,24 EUR
16% Mehrwertsteuer hieraus
1.412,17 EUR
Summe
10.238,25 EUR
Hierauf ist die bereits durch Beschluss vom 08.04.2004 festgesetzte Vergütung i.H.v. 667,00 EUR (ohne Berücksichtigung der Zustellungsauslagen von 395,55 EUR zzgl. MwSt) in Anrechnung zu bringen.
Gründe
1
Die Insolvenzverwalterin hat mit Schreiben vom 08.11.2005 beantragt, die Regelvergütung auf insgesamt 6.537,84 EUR nebst 2.288,24 EUR Auslagen und 16% Umsatzsteuer heraus festzusetzen.
2
Der Vergütungsberechnung ist nun – nach fortgeführter Schlussrechnung der Verwalterin per 31.10.2005 – eine Insolvenzmasse von 16.344,60 EUR zu Grunde zu legen. Auf die Begründung des Antrags wird Bezug genommen.
3
Die Vergütung hieraus errechnet sich gemäß § 2 InsVV auf 6.537,84 EUR.
4
Die Vergütung konnte in der beantragten Höhe festgesetzt werden.
5
Hinzu kommt die Auslagenpauschale sowie die anfallende Mehrwertsteuer.