Urteil vom Amtsgericht Mülheim an der Ruhr - 23 C 1958/11

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 93,42 € nebst Zinsen in Höhe von5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.11.2011 zu zahlen.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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