Urteil vom Amtsgericht Mülheim an der Ruhr - 23 C 1428/12

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.145,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.3.2012 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.500,00 € vorläufig vollstreckbar.


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