Urteil vom Amtsgericht Münster - 54 C 225/99

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 725,81 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 27.02.1999 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 14 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 86 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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