Beschluss vom Amtsgericht Münster - 10 M 332/05

Tenor

Die Erinnerung der Gläubiger vom 30.12.2005 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 14.400,00 € festgesetzt.


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