Urteil vom Amtsgericht Münster - 19b DS 63 Js 1999/07 AK 168/07 jug. VH: 19b VRJs 166/07

Tenor

Der Angeklagte ist schuldig der Beleidigung in zwei

Fällen und einer exhibitionistischen Handlung.

Der Angeklagte wird angewiesen, an dem nächst möglichen Anti-Gewalt-Kurs beim Verein T. , X-Straße in ####1 N, teilzunehmen.

Gegen den Angeklagten werden zwei Freizeitarreste festgesetzt.

Von der Auferlegung der Kosten wird abgesehen.

Angewendete Vorschriften: §§ 183, 185, 194, 53 StGB, 1, 3 JGG.


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