Urteil vom Amtsgericht Münster - 49 C 2864/08

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 134,92 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.05.2008 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung gegen sich abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

(Von der Darstellung des Tatbestands wird gem. §§ 495a, 313a ZPO abgesehen.)


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