Urteil vom Amtsgericht Münster - 28 C 2750/09

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, es sei denn, die Beklagte leistet vor der Vollstreckung entsprechende Sicherheit.


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