Urteil vom Amtsgericht Münster - 4 C 2725/09

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 611,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz ab dem 12.03.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 43 % und der Beklagte zu 57 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien dürfen die Zwangsvollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite von der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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