Urteil vom Amtsgericht Münster - 28 C 1474/09

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

 

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

 

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

 

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleitung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, es sei denn der Beklagte leistet vor der Vollstreckung entsprechende Sicherheit.


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