Urteil vom Amtsgericht Münster - 3 C 2811/10

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 399,00 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.06.2010 sowie vorgerichtliche Mahnkosten in Höhe von 5 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 399,00 € festgesetzt.


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