Urteil vom Amtsgericht Münster - 60 C 4389/10

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 507,50 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.09.2010 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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