Urteil vom Amtsgericht Münster - 8 C 1226/11

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 319,00 Euro zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung gegen das Urteil wird nicht zugelassen.


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