Urteil vom Amtsgericht Münster - 38 C 4107/11

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, einer Erhöhung der monatlichen Miete für die von ihnen innegehaltene Wohnung L in N im 6. Obergeschoss rechts über die bereits erteilte Zustimmung von 378,14 EUR hinaus auf 393,72 EUR netto zuzüglich Betriebskosten- und Heizkostenvorauszahlung wie bisher mit Wirkung ab dem 01.08.2011 zuzustimmen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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