Urteil vom Amtsgericht Münster - 28 C 1999/12

Tenor

Der Beklagte verurteilt, an den Kläger 39,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.07.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 70 % und dem Beklagten zu 30 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar


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