Urteil vom Amtsgericht Münster - 3 C 4087/13

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 242,46 € nebst Zinsen in Höhe von jeweils 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 26.10.2013 zu zahlen.

Die Beklagten werden darüber hinaus als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger gegenüber seinen Prozessbevollmächtigten von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 83,54 € freizustellen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 242,46 € festgesetzt.


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