Urteil vom Amtsgericht Münster - 62 C 1830/16

Tenor

Der Beschluss der Eigentümerversammlung L., N. vom 30.05.2016 zu Tagesordnungspunkt 7, „alle Waschmaschinen und Trockner ab sofort nicht mehr zu reparieren und alle Geräte mit Stichtag 30.09.2019 abzuschaffen, also zu demontieren,“ wird für ungültig erklärt.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar.


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