Beschluss vom Amtsgericht Nettetal - 9 XVII 21/00
Tenor
zum Pfleger für das Verfahren bestellt. Ihm wird ein fester Geldbetrag von 180,00 DM zuzüglich Mehrwertsteuer als Vergütung zugebilligt, der aus der Staatskasse zu zahlen ist.
Die sofortige Beschwerde hiergegen wird nicht zugelassen.
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(Hier Freitext: Tatbestand, Gründe etc.)
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Referenzen
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