Urteil vom Amtsgericht Nettetal - 17 C 229/05

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits trägt das klagende Land

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das klagende Land kann die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.


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