Beschluss vom Amtsgericht Nettetal - 9 XVII 13/13

Tenor

wird der Antrag der Verfahrenspflegerin vom 28.03.2013 auf Zahlung i.H.v. 1451,80 € aus der Landeskasse zurückgewiesen.

Es wird anheimgestellt, eine Abrechnung nach dem VBVG einzureichen.


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