Urteil vom Amtsgericht Neuss - 30 C 584/86

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 80,00 DM nebst 7,25 % Zinsen seit dem 14.05.1986 sowie 5,00 DM an vorgerichtlichen Kosten zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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