Urteil vom Amtsgericht Neuss - 36 C 75/87

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 376,37 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 29.10.1986 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 8/19, die Beklagte zu 11/19.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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