Teilurteil vom Amtsgericht Neuss - 36 C 674/86

Tenor

Die Klage wird hinsichtlich des Klageantrags zu 4) abgewiesen.

Die Kläger werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Beklagten 271,60 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 04.11.1986 zu zahlen.

In Höhe von 126,80 DM wird die Widerklage abgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten in Höhe von 300,00 DM abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vorab in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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