Urteil vom Amtsgericht Neuss - 36 C 532/87

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 125,96 DM zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.


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