Urteil vom Amtsgericht Neuss - 36 C 337/89

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 600,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vorab in gleicher Höhe Sicherheit leisten.


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