Urteil vom Amtsgericht Neuss - 33 C 471/90

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 119,80 DM nebst 11,5 % Zinsen seit dem 19.10.1990 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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