Urteil vom Amtsgericht Neuss - 36 C 48/92

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 400,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vorab in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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