Urteil vom Amtsgericht Neuss - 33 C 621/91

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerinkann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe

von DM 900,-- abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Voll-

streckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unbefristete, unbedingte

Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürden zugelassenen deutschen

Kreditinstitutes bewirkt werden.


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