Urteil vom Amtsgericht Neuss - 39 C 312/95

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 500,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 21.12.1995 zu zahlen.

              Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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