Urteil vom Amtsgericht Neuss - 87/42 C 270/96

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.178,75 DM nebst 5 % Zinsen hieraus seit dem 14.05.1996 zu zahlen.

2.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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