Urteil vom Amtsgericht Neuss - 42 C 531/96

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin DM 611,02 nebt 4 % Zinsen seit dem 17.08.1996 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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