Beschluss vom Amtsgericht Neuss - 27 a II 291/00 WEG

Tenor

1.

Die Gerichtskosten des in der Hauptsache erledigten Verfahrens warden der An-tragsgegnerin auferlegt.

Die Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.

2.

Der Geschäftswert wird auf 5.000,00 DM festgesetzt.


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