Beschluss vom Amtsgericht Neuss - 72 II 279/03

Tenor

1.

Der in der Versammlung der Eigentümer der Wohnungseigentumsanlage C Weg in N,am 16.09.2003 zu dem Tagesordnungspunkt 5 gefasste Beschluss wird insoweit für ungültig erklärt, als der Antragstellerin für das Verlegen eines Fliesenbelages auf dem zu ihrer Wohnung gehörigen Balkon nur 1.208,13 € ausgezahlt werden sollen.

2.

Die Antragsgegner zu 2), die übrigen Miteigentümer, werden als Gesamtschuldner verpflichtet, an die Antragstellerin 1.456,93 € zu zahlen.

3.

Die Gerichtskosten des Verfahrens werden den Antragsgegnern als Gesamtschuldnern auferlegt. Die Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.

4.

Der Geschäftswert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.


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