Beschluss vom Amtsgericht Neuss - 72 II 71/03 WEG

Tenor

1.Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin für die Wohnungs-eigentümergemeinschaft … in … 275,24 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 1 Diskontüberleitungsgesetz seit dem 11. August 2003 zu zahlen.

2.Die Gerichtskosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt. Dieser hat auch die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin zu erstatten.

3.Der Geschäftswert wird auf 725,24 EUR für die Zeit bis zum 06.10.2004 und auf 275,24 EUR für die Zeit ab dem 07.10.2004 festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.