Beschluss vom Amtsgericht Neuss - 73 II 263/05

Tenor

1. Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 15.09.2005 zu den

Tagesordnungspunkten

TOP 5 – Abrechnung per 31.03.2005 und Entlastung des Verwalters und

des Verwaltungsbeirats

und

TOP 6 – Wirtschaftsplan April 2005 bis März 2006

wird für ungültig erklärt.

2. Die Gerichtskosten des Verfahrens werden den Antragsgegnern als Gesamtschuldnern auferlegt.

Die Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.

3. Der Geschäftswert wird auf 9.600 EUR festgesetzt.


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