Urteil vom Amtsgericht Neuss - 80 C 3435/05

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 365,06 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.02.2005 sowie einen weiteren Betrag in Höhe von 47,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.07.2005 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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