Beschluss vom Amtsgericht Neuss - 74 II 106/07 WEG

Tenor

1. Der Antrag des Antragstellers wird abgewiesen.

2. Die Gerichtskosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

Die Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.

3. Der Geschäftswert wird auf 3.000 EUR festgesetzt.


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