Urteil vom Amtsgericht Neuss - 78 C 5745/08

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klä-gerin 609,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.11.2008 sowie vorgerichtliche Ge-bühren in Höhe von 36,40 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamt-schuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung die Klägerin Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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