Beschluss vom Amtsgericht Neuss - 101 C 102/08

Tenor

Sind auf Grund des Urteils des Amtsgerichts Neuss vom 15.12.2008 von der Verwalterin, … 1.657,93 Euro - eintausendsechshundertsiebenundfünfzig Euro und dreiundneunzig Cent - nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 26.01.2009 an den Kläger zu 1 zu erstatten.

Die Berechnung der außergerichtlichen Kosten ist bereits übersandt.

Im obigen Betrag sind 588,00 Euro an Gerichtskosten enthalten.

Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.100,00 Euro vorläufig vollstreckbar.


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