Beschluss vom Amtsgericht Neuss - 75 C 2951/09
Tenor
I.
Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgeho-ben.
II.
Der Streitwert für den Rechtsstreit und für den Vergleich wird wie folgt festgesetzt:
Klage: 2.687,21 €
Widerklage: 28.600,00 €
Gesamt: 31.287,21 €
1
Neuss, 09.04.2010
2Amtsgericht
3Richter
Verwandte Urteile
Keine verwandten Inhalte vorhanden.
Referenzen
This content does not contain any references.