Urteil vom Amtsgericht Neuss - 75 C 2768/10

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,

1.) an die Klägerin 6,74 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.08.2010 zu zahlen;

2.) an den Sachverständigen Herrn H. einen Betrag in Höhe von 483,25 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.08.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits haben die Klägerin zu 72 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 38 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung der jeweils anderen Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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