Urteil vom Amtsgericht Neuss - 84 C 590/12

Tenor

1.       Die Klage wird abgewiesen.

2.       Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die gegen ihn gerichtete Vollstreckung gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.


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