Urteil vom Amtsgericht Neuss - 92 C 4945/12

Tenor

1.       Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 46,41€ nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.

2.       Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

3.       Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

4.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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