Urteil vom Amtsgericht Neuss - 92 C 5064/12

Tenor

1.       Die Klage wird abgewiesen.

2.       Die Widerklage wird abgewiesen.

3.       Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin und der Beklagte je zur Hälfte.

4.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Beschluss:

Der Streitwert wird auf 2.000,00€ festgesetzt (Klage und Widerklage je 1.000,00€).


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