Urteil vom Amtsgericht Oberhausen - 31 C 4162/03

Tenor

1.) Die Klage wird abgewiesen.

2.) Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu tragen.

3.) Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, sofern nicht die Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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