Urteil vom Amtsgericht Oberhausen - 37 C 968/06

Tenor

hat das Amtsgericht Oberhausen

auf die mündliche Verhandlung vom 07.05.2007

durch die Richterin am Amtsgericht xxxxxxxx

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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