Urteil vom Amtsgericht Oberhausen - 43 F 304/05

Tenor

Der Antragsteller wird verurteilt, an die Antragsgegnerin ab Rechtskraft der Scheidung monatlichen Elementarunterhalt von 886,00 EUR (achthundertsechsundachtzig Euro) sowie Altersvorsorgeunterhalt von monatlich 202,76 EUR (zweihundertzwei 76/100 EUR) zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Antragsteller kann die Vollstreckung der Antragsgegnerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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